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Heilpraktiker

Wer in Deutschland berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben möchte ohne Arzt zu sein, der muss die Heilerlaubnis als Heilpraktiker erwerben. Dies schreibt das sogenannte Heilpraktikergesetz vor, in dem auch die Voraussetzungen zum Erwerb des „Heilpraktikertitels“ geregelt sind.

Obwohl der berufsmäßig geschulte und vom Gesundheitsamt geprüfte Heilpraktiker nachweislich über ein breites (wenn auch nicht immer spezifiziertes) schulmedizinisches Wissen verfügt, ist es ihm nicht erlaubt, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder gar Operationen auszuführen. Auch die (alleinige) Therapie bestimmter Infektionserkrankungen oder der Geschlechtskrankheiten ist ihm nicht erlaubt, ebenso wie Zahnheilkunde.

 

Typische von Heilpraktikern angewandte Heilverfahren:

Stattdessen beschäftigen sich die meisten Heilpraktiker i.d.R. mit den sogenannten alternativmedizinischen Verfahren, von denen etliche allerdings durchaus über wissenschaftliche Grundlagen und gar eine positive Studienlage verfügen. Dazu gehören u.a. die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Akupunktur, oder auch die ganzheitlichen manuellen Therapieverfahren wie Osteopathie oder Chiropraktik.

Es kommen in Heilpraktikerpraxen aber auch Heilverfahren zur Anwendung, deren Wirkung nicht oder noch nicht naturwissenschaftlich geklärt oder nachgewiesen ist, u.a. gehören dazu die Magnetfeldtherapie, Bioresonanztherapie und natürlich die den meisten Patienten bekannte Homöopathie.

 

Berufsständische Organisation der Heilpraktiker

Die meisten der in eigener Praxis tätigen Heilpraktiker sind in einem von den großen Deutschen Heilpraktiker-Berufsverbänden organisiert. Diese regeln u.a. die Einhaltung der Fortbildungspflichten der organisierten Mitglieder, oder helfen ihnen, die gesetzlichen Anforderungen an die Erwerbspraxis einzuhalten (u.a. Beratung in Sachen Hygiene oder rechtliche Fragen)