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Neuerungen 2015

An alle Patienten & Patientinnen der Heil- und Chiropraxis Mallok

Mit dem Neuen Jahr (2015) ergeben sich folgende Neuerungen

hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten:

  1. Alle gesetzlich Krankenversicherten werden gebeten, Ihre ärztliche Überweisung zum Ersttermin mitzubringen. Vor der Überweisung erbrachte Leistungen können nachträglich nicht über die GKV abgerechnet werden und müssen daher privat entrichtet werden.

  2. Jeder Behandlungstermin wird einzeln abgerechnet. Bestenfalls bekommen Patienten, die nicht zur Neuaufnahme kommen, die Rechnung gleich im Anschluss an die Behandlung mit.

  3. Es kann weiterhin aus folgenden Zahlungsmodalitäten gewählt werden: Barzahlung, EC-Kartenzahlung und Überweisung. Wünschenswert wäre, wenn bei Nachfolgeterminen die gleiche Zahlart zur Anwendung kommt.

Die genannten Neuerungen dienen dazu, die Abrechnung aus unserer Sicht möglichst einfach zu gestalten, so dass wir mehr Zeit in Ihre Behandlung investieren können.

Wir danken für Ihr Verständnis!

An den Behandlungskosten ändert sich vorerst nichts.

Selbstzahler (mit Quittung): 80 Euro

Selbstzahler (mit Rechnung): 80 Euro plus Gebühr für die Rechnungsstellung

Privat Versicherte & Patienten gesetzlicher Krankenkassen,

die Osteopathie in ihrem Leistungskatalog haben (mit Rechnung):

um und bei 80 Euro nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker

Veröffentlicht: 20. Januar 2015