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Erstattet meine Krankenkasse Osteopathie?

Kostenerstattung von Osteopathie durch die PKV:

Die privaten Krankenkassen (PKV) erstatten osteopathische Leistungen im Rahmen der Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen. Mit anderen Worten: da unsere Osteopathen allesamt über den Heilpraktikertitel verfügen, können Sie die Rechnung an Ihre private Krankenversicherung weiterreichen, solange Sie die Heilpraktikerleistungen in Ihrem Tarif mitversichert haben. Dies sollten Sie vor der Inanspruchnahme unserer Leistungen unbedingt klären, da sonst ein private Kostenübernahme durch Sie erfolgen muss – so sieht es unser Behandlungsvertrag (AGBs) vor.

Kostenerstattung von Osteopathie durch die GKV:

Auch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen seit einiger Zeit die Kosten oder zumindest einen Teil der Kosten einer osteopathischen Behandlung. Hierfür sind aber in der Regel bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich ausfallen können. Sie finden auf der Seite Osteokompass eine Auflistung von gesetzlichen Kassen, die Osteopathie zur Zeit tragen. Da es sich bei den Leistungen dieser GKV um freiwillige Gesundheitsdienstleistungen handelt, können sich die Rahmenbedingungen jederzeit ändern. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte bei Ihrem Sachbearbeiter vor Beginn der Therapie nach. Bedenken Sie bitte, dass die notwendigen Bedingungen, insbesondere erforderliche ärztliche Verordnungen, unbedingt vor Inanspruchnahme unserer Leistungen erfüllt sein müssen, da sonst eine Kostenübernahme durch Sie selbst erfolgen muss. Dies sieht unser Behandlungsvertrag vor.

Tipp: Eine gute Alternative zur teilweisen Kostenerstattung von Osteopathie durch die GKV ist oft eine private Krankenzusatzversicherung. Zu vergleichsweise geringen Beiträgen erhalten Sie so oft die Möglichkeit, einen Teil der Leistungen über die Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen durch die Krankenzusatzversicherung zur GKV abdecken zu lassen. Fragen Sie zu diesem Thema am besten Ihren Versicherungsmakler.

Die Kostenerstattung von Osteopathie ist auf jeden Fall auch an die Qualifikation der behandelnden Therapeuten geknüpft. Dies ist ein wirksames Qualitätsmanagement der zahlenden Krankenkassen, um zu verhindern, dass Absolventen von ein paar Fortbildungswochenenden diesen Leistungspool „anzapfen“. In der Heil- & Chiropraxis Alexander Mallok sind alle behandelnden Osteopathen Absolventen fünfjähriger Ausbildungen bzw. Studiengänge, die zu einer Erstattung durch die GKV berechtigen. Damit rechtliche Verbindlichkeit in jeder Hinsicht besteht (Stichwort: Osteopathie als Ausübung der Heilkunde) und auch eine Erstattung durch die PKV gewährleistet ist, tragen zudem alle beschäftigten Osteopathen zusätzlich den Heilpraktikertitel.

Veröffentlicht: 18. September 2014